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sound hat diese Frage gestellt
Hallo,

Bei uns im Haus gab es seit einigen Tagen starke Spannungsschwankungen, was sich vor allem durch Lichtflackern und den immer mal wieder vorkommenden Ausfall von Geräten ausdrückte. Wir haben dies natürlich sofort unserem Vermieter gemeldet, er hat sich aber (wie so oft) nicht wirklich gekümmert und es auf die lange Bank geschoben. Das Argument dafür war: "Der Elektriker ist im Urlaub." Da es nicht nur diesen einen Elektriker bei uns in der Stadt gibt, ein reichlich dummes Argument...
Wir hatten dabei schon bedenken, dass dies Konsequenzen für unsere Geräte haben könnten, bzgl Überspannungen. Unser Vermieter hat dies abgestritten (hab ich schriftlich).

Am Freitag nun wurde es immer schlimmer, auch viel ständig der Kabelanschluss aus, da das Hausmodem ausfiel. Da auch das Licht deutlich heller war, als es sonst ist, war ich immer mehr davon überzeugt, dass hier durchaus auch eine Überspannung anliegt und diese Bedenken gegenüber meinem Vermieter geäußert. Seine Reaktion war erneut, dass dies ja gar nicht möglich seie. Am Samstag habe ich ihn nun so lange genervt, bis er doch endlich mal den Notdienst verständigt hat. Dieser hat das Problem offensichtlich behoben, es läuft jetzt wieder i.O.

Resultat war aber, das bemerkte ich am Samstag, dass sowohl mein Radiowecker als auch mein X-Box Netzteil (ich hoffe nur das Netzteil...) nun defekt sind. Da ich es rein stochastisch schon für äußerst unwahrscheinlich halte, dass dies NICHTS mit den Spannungsschwankungen zu tun hat, gehe ich zu 100% davon aus, dass der Schaden davon verursacht wurde. Es ergeben sich für mich daher 2 Fragen:

1. Kann man einen Nachweis führen, dass dieser Schaden das aufgeben der elektrischen Geräte verursachte?
2. Wenn 1 möglich ist, haftet der Vermieter für den Schaden? Wir (auch andere Mieter des Hauses) haben den Vermieter mehrfach und nachweislich auf das Problem hingewiesen und auch auf die Möglichkeit von technischen Defekten. Ehrlich gesagt sagt mein Gerechtigkeitsempfinden, dass er auch dafür zahlen sollte - Deckt sich dieses empfinden auch mit deutschem Recht?

Gruß,
sound

3 Kommentare zu „Haftung des Vermieters bei Schaden durch Spannungsschankungen?”

Bladder Experte! 08.08.2011 07:30

Zu 1. Dazu kann man in einem Mietrechtforum m.E. nicht so viel aussagen. Ich glaube aber schon, dass ein Fachmann bei einem Reparaturversuch sehr wohl feststellen kann, ob der Schaden durch z.B. Überspannung entstanden ist.

Zu 2. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung und die Haftung des Vermieters:


§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Balkonexperte Experte! 08.08.2011 09:22

Ich wäre nicht so sicher, dass sich hier eine Haftung des Vermieters ableiten lässt. Sie sollten zuerst mit dem zuständigen Stromlieferanten (Stadtwerke) Kontakt aufnehmen, was die zu dem Problem zu sagen haben.

sound 08.08.2011 09:28

Das Problem lag nicht an den Stadtwerken. Diese waren am Mittwoch doch, haben den Hausanschluss überprüft und dabei festgestellt, dass dieser i.O. ist. Der Fehler lag im Zählerkasten des Hauses, wo die Stadtwerke ja keine Zuständigkeit haben. Ich aber natürlich auch nicht, weshalb ich da ja auch nicht einfach mal selbst einen Elektriker bestellen konnte. Der zentrale Zählerkasten des Hauses ist meiner Meinung nach klar zuständigkeitsbereich des Vermieters.

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