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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Morgen!

habe mal eine Frage wg. Nebenkosten:

Ich bin im Oktober 2003 aus der gemeinsamen Mietwohung ausgezogen.
Bis dahin wurden die Abschlagsbeträge an die Stadtwerke von uns gemeinsam getätigt: 160 Euro pro Monat (war in der Vergangenheit immer ausreichend)

Nun soll ich die hälftige Zahlung der Nachforderung an die Stadtwerke mittragen. Kein Problem wäre es, wenn sich das im Rahmen bewegen würde. Die Stadtwerke fordert jedoch über 1100 Euro. Dieses ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Wer weiß, was mein Ex in den letzten 2 Monaten gemacht hat?

Bin ich haftbar?

Ich stand nicht mit im Mietvertrag und auch nicht mit drin bei den Stadtwerken.

Gibt es Gesetztesvorlagen und wo finde ich was?

Vielen Dank im voraus!

Gruß E.
Stichwörter: getrennt + lebende + nachzahlung + nebenksoten

0 Kommentare zu „Nebenksoten Nachzahlung bei getrennt Lebende”

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