Forseti
29.12.2011 15:36
Wenn das Kalenderjahr der Abrechnungszeitraum ist, dann muss diese am 31.12. spätestens im Briefkasten sein.
Ist der Zeitraum aber z.B. vom 1. April bis 31. März des Jahres, dann hat er noch etwas Zeit.
ramses72
01.01.2012 15:33
Danke für die Antwort.
Wusste nicht, das ich jetzt noch bis April 2012 warten muss......
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