Forseti
18.10.2011 20:10
Bitte hier lesen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/neue_verodnung.htm
dann Zollstock nehmen und ausmessen, danach sind Sie dann schlauer.
Berthelstal
19.10.2011 06:15
Sie zahlen immer die Miete, welche vereinbart wurde.
Alle anderen Mietverträge sind für Sie tabu.
Generell
19.10.2011 08:03
Vielen Dank für die Hinweise. Die Höhe des Mietpreises für die andere Wohnung weiß ich zufällig, da wir uns auch auf diese Wohnung beworben hatten.
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