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Hubertus hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wohne seit 10 Jahren in einer kleinen Wohnung. In meinem

Mietvertrag u.a. steht:

"...Das Mietverhältnis läuft auf UNBESTIMMTE ZEIT
und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der
Vermieter oder der Mieter

die Kündigung unter Einhaltung der folgenden
Fristen ausgesprochen hat:

3 Monate, wenn seit der Überlassung des
Wohnraums bis zu 5 Jahre verstrichen sind,

6 Monate, wenn seit der Überlassung des
Wohnraums mehr als 5 Jahre verstrichen sind,

9 Monate, wenn seit der Überlassung des
Wohnraums mehr als zu 8 Jahre verstrichen sind,

12 Monate, wenn seit der Überlassung des
Wohnraums mehr als 10 Jahre verstrichen sind. ..."

Meine Freundin meint, das sei ungültig. Die
Kündigungsfrist beträgt immer 3 Monate.

Stimmt das?
Stichwörter: mietvertrag + kuendigungsfrist

1 Kommentar zu „Kündigungsfrist nach 10 Jahren?”

Feffek Experte! 23.04.2009 09:37

Moin Hubertus,

Ja und Nein! Mieter können seit dem 01.06.2005 Wohnraummietverträge grundsätzlich unabhängig von der Wohndauer mit einer dreimonatigen Frist ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. Die Regelung gilt aber nicht für Altmietverträge, in denen eine längere Kündigungsfrist individualvertraglich (wie evtl. bei Dir ? hab ja dein Mietvertrag nicht vorliegen) ausgehandelt wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass ein tatsächliches Aushandeln der Fristen erkennbar wird. Ob dies der Fall bei Dir ist, sollten Du am besten beim örtlichen Mieterverein und/oder Fachanwalt klären lassen.

Gruß
Feffek

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