Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne seit 39 Monaten in einer WG. Seit diesem Zeitpunkt überweise ich monatlich eine Nettokaltmiete von 237€. Im Zuge einer Mietpreiserhöhung haben meine Mitbewohner und ich vor kurzem die Preise neu ausgerechnet und da habe ich meinen fatalen Fehler bemerkt. Ich bin, als ich zum Zeitpunkt des Einzugs meinen Mietpreis errechnete, in einer Liste in der Spalte verrutscht und habe den Vermietern seitdem zusätzlich 24,06€ überwiesen. Der ursprünglich zu zahlende Mietpreis hätte also bei 213,08€ gelegen, wodurch ich insgesamt 938,34€ zuviel Miete gezahlt habe. Dies ist für einen Studenten wie mich, mit Verlaub, scheiß viel Geld!
Nun meine Frage: Sind meine Vermieter dazu verpflichtet, mir den zuviel gezahlten Betrag zurück zu zahlen, oder habe ich schlicht und ergreifend aufgrund meiner unendlichen Blödheit Pech gehabt?

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort!

Liebe Grüße,

Sebastian
Stichwörter: miete + zuviel + 1000€ + gezahlt + knapp

6 Kommentare zu „Knapp 1000€ zuviel Miete gezahlt”

fin Experte!

Sie schrieben, Sie hätten den Strompreis zusätzlich an die Mieter gezahlt. Meinten Sie den Vermieter?
Hatte sich wirklich die Kaltmiete erhöht? Oder der Abschlag für Strom?

elli0815

Ich meinte natürlich 'Vermieter', danke für den Hinweis, ich habe das editiert. Die Sache ist, um es knapp auf den Punkt zu bringen, einfach die, dass ich 39 Monate lang aus reiner Dummheit monatlich 24,06€ zuviel an die Vermieter gezahlt habe.

Christoph_A. Experte!



Ich bin, als ich zum Zeitpunkt des Einzugs meinen Mietpreis errechnete, in einer Liste in der Spalte verrutscht und habe den Vermietern seitdem zusätzlich 24,06€ überwiesen.
[/quote:1ca99]

Wie ist das denn zu verstehen ? Mußtest Du Dir die neue Miete selber ausrechnen ?

Hast Du den VM schon mal darauf angesprochen ?

elli0815

In unserer WG überweisen wir den Mietbetrag einzeln an die Vermieter, den zu zahlenden Betrag errechnen wir anhand der genutzten Wohnfläche.

Ich habe heute früh mit den Vermietern telefoniert. Nach Einsicht ihrer Unterlagen haben sie mir bestätigt, dass zuviel Miete gezahlt wurde. Wie ich mittlerweile in Erfahrung gebracht habe, habe ich einen Anspruch auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Miete von Anfang 2002 bis Ende 2005. (§§ 195, 199 BGB, § 812 BGB) Nun kommt ein weiteres Problem hinzu, weswegen unsere WG einen kleinen Konflikt mit den Vermietern hatte: Im Mietvertrag ist eine jährliche Erhöhung der Nebenkostenpauschale um 10% vorgesehen. Diese jährliche Erhöhung haben wir jedoch nicht gezahlt, da sie unserer Ansicht nach nicht rechtens ist. Die Vermieter sind nun der Ansicht, sie könnten meinen Rückforderungsbetrag (nunmehr 864€) mit diesen nicht gezahlten Nebenkosten verrechnen und haben mir angeboten, dass ich die nächsten zwei Monate keine Miete zu zahlen brauche (monatlich 233,33€). Auf dieses Angebot bin ich nicht eingegangen, sondern habe mir Bedenkzeit erbeten. Nun stehe ich vor verschiedenen Möglichkeiten:

- das Angebot akzeptieren und mich freuen, dass ich meinen Irrtum überhaupt bemerkt habe

- die Miete in Höhe von 864€ einbehalten und warten, bis die Vermieter aktiv werden

- sofort einen Rechtsschutz einschalten bzw. den Mieterschutzbund aufsuchen

Ich habe, ehrlich gesagt, keine Ahnung, wie ich nun reagieren soll...

Liebe Grüße,

Sebastian

Christoph_A. Experte!

Ob die Nebenkostenvorauszahlung erhöht wird oder nicht, ist eigenlich egal, wenn jährlich über die Nebenkosten auch abgerechnet wird. Oder ist eine Warmmiete vereinbart ? D.h. daß garnicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet wird ? Falls ja, müssen die Erhöhungen natürlich gezahlt werden, da es dann wie ein Staffelvertrag ist.

elli0815

Vereinbart ist eine Nebenkostenpauschale, die meines Wissens für Wasser (und sonst noch irgendwas) gilt. Für diese ist im Mietvertrag eine jährliche Erhöhung um 10% vorgesehen. Ansonsten führen wir die Kosten für Strom und Gas an die Stadwerke ab.

Die Ablehnung der Zahlung der höheren Kosten durch die 10% Erhöhung der Nebenkostenpauschale haben wir in einem Schreiben wie folgt begründet:

"[...] ist tatsächlich im Anhang 1 des Mietvertrages deren jährliche Erhöhung um 10% festgeschrieben. Aus unserer Sicht widerspricht dies jedoch den Regelungen in §560 BGB, dessen Abs. 1 festschreibt, dass eine Erhöhung der Betriebskostenpauschale auch dann, wenn sie im Mietvertraf vorgesehen ist, stets durch tatsächlich gestiegene Kosten begründet werden muss. Eine automatische Erhöhunh stellt eindeutig eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung dar und ist damit nach § 560 Abs. 6 BGB unwirksam"

Ob die Vermieter eine Zahlungsverpflichtung durchboxen können, weiß ich nicht. Dürfen sie denn den nicht gezahlten Betrag mit meinem zuviel gezahlten Geld verrechnen?!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.