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ag127 hat diese Frage gestellt
Hallo! Ich habe eine Frage zu den Pflichten als Mieter. Ich wohne in einer WG zur Untermiete. Die Vermieter wohnen eine Etage tiefer. Letztens hatte die Vermieterin mit mir abgesprochen in unserer Abwesenheit in die Wohnung zu gehen, um einen Handwerker die Fugen im Bad neu machen zu lassen. Abends hielt sie uns dann einen Vortrag darüber, dass die Leisten im Flur staubig, der Balkon dreckig, die Fenster nicht geputzt und die Dusche/Badewanne schmutzig seien. Sie habe daraufhin die Kacheln in der Dusche geputzt. Des Weiteren bekämen wir demnächst einen Brief mit Anweisungen darüber, wann und was wir wie oft zu putzen haben. Dies werde sie auch kontrollieren. Als Anmerkung sei gesagt: Unsere Wohnung ist nicht Lupenrein (wir sind alle berufstätig und putzen daher nicht jede Woche). Dennoch ist es bei uns nicht dreckig!

Meine Frage ist nun - inwieweit kann die Vermieterin uns dazu zwingen, die Wohnung zu putzen und war es rechtens von ihr, unsere Wohnung nach Sauberkeit zu inspizieren?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

aga

9 Kommentare zu „Wohnung putzen”

Berthelstal Experte! 11.06.2010 22:20

Lassen Sie den Brief kommen und reagieren Sie nicht darauf. Eine Kontrolle durch die Vermieterin weisen Sie zurück. Sie hat doch nicht etwa einen Schlüssel ?

ag127 12.06.2010 11:01

Hallo. Vielen Dank für die Antwort!

Doch einen Schlüssel hat sie - bisher hatten wir auch soweit eine einigermaßen vernünftiges Verhältnis, daher hatten wir uns da keine Gedanken gemacht (was wahrscheinlich etwas naiv war). Aber das geht jetzt echt zu weit. Zu Ende Oktober habe ich auch schon gekündigt, da ich dann in eine andere Stadt ziehe. So lange muss ich s aber noch hier aushalten.

Hat sie denn irgendwelche rechtlichen Grundlagen, wonach sie uns verpflichten kann die Wohnung in bestimmten Abständen und nach bestimmten Richtlinien zu putzen? WIr haben einen Anhang zu unserem Mietvertrag, wo u. a. folgendes drinsteht:

"Der Mieter verplfichtet sich:

"Nach Benutzung der Badewanne die Wanne u Kacheln trocken zu reiben und der Bildung von Schimmel u Sportflecken vorzubeugen..."

"Zur regelmäßigen Reinigung gehört u. a. auch ein 1/2 jährlicher "Großputz", wo Türen, Türrahmen, Heizkörper, Kacheln, Fenster, Schränke u. Glasabschluss innen wie außen u. a. umfaßt"

Ist das wirklch rechtens? (u. a. steht da auch drin, dass wir jederzeit in der Wohnung Hausschuhe zu tragen hätten etc. - ich war wirklich blöd das zu unterschreiben, aber zu der Zeit war ich unter großem Druck schnell eine Wohnung zu bekommen....)

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!

ag127 12.06.2010 11:17

PS:

Ein Hinweis noch zur Situation: Die Hauptvermieter wohnen unten. An unsere Wohnung ist eine Einliegerwohnung angeschlossen, die vom Vermietersohn genutzt wird, der auch Hauptmieter der gesamten Wohnung ist. Mit ihm habe wir auch unseren Untermietvertrag.

Die Frage - darf der Sohn als Hauptmieter jederzeit unsere Wohnung betreten, auch wenn er in der Einliegerwohnung wohnt? Hieraus ergibt sich nämlich das Problem, dass er theoretisch jederzeit bei uns reingehen und die Wohnung inspizieren könnte....

Sie sehen - es ist alles etwas kompliziert und leider kenne ich mich mit Mietrecht überhaupt nicht aus.

edy Experte! 12.06.2010 11:39

Hallo ag127 ,
Der Vermieter hat kein Recht auf einen
Schlüssel.
Will er in eure Wohnung darf er dies nur nach Ankündigung.
Ihr dürft das Schloss wechseln ( beim Auszug
wieder zurückwechseln).
Und diese "Abmachungen" sind wohl nicht
gültig.

lg
edy

ag127 12.06.2010 16:19

Hallo, danke für die Antwort. Ich werde es wohl erstmal mit ignorieren der Putzanweisungen versuchen. Mal sehn was die Vermieterin dann macht...

ag127 19.06.2010 13:42

Hallo nochmal an alle,
unsere Vermieterin hat nun ihren angekündigten Brief geschickt. In diesem schreibt Sie, sie sein "erschrocken" über den "verwohnten" Zustand unserer Wohnung (inkl. Details was alles dreckig gewesen sei, was bedeutet, dass sie auch überall gekuckt haben muss). Angehängt hat sie einen Putzplan mit genauen Details wie die Wohnung zu putzen sei. Zudem setzt sie uns ein Ultimatum, dass wir bis Sonntag einen eigenen Plan vorlegen sollen, wer wann was in der Wohnung säubert (und dies mind. 2x pro Woche!!). Zudem hat sie uns auch ein Datum genannt, wann sie dies kontrollieren kommen wolle und das jemand von uns dann anwesend zu sein habe.

So langsam habe ich davon jetzt genug und will ihr Vorhaben einfach ignorieren. Kann mir jemand sagen, ob sie irgendeine rechtliche Handhabe gegen uns hat? (Nochmal - unsere Wohnung ist nicht dreckig, es laufen keine Tierechen rum noch stinkt oder schimmelt es - es sind nur ganz normale Gebrauchsspuren, da wir als Berufstätige nun mal keine Zeit haben, jede Woche Staub zu wischen!!)

Hilfe!!!

edy Experte! 19.06.2010 14:58

Hallo ag127 ,
Ich hoffe das Schloss ist schon ausgetauscht?
Dann hat die VM keine Möglichkeit in
eure Wohnung zu kommen.
Da Sie ja erst vor kurzem die Wohnung
aus wohl wichtigem Grund besichtigt hat,
ist eine neue Besichtigung erst in ein paar
Monaten wieder akzeptabel ( natürlich nur
nach Ankündigung) wenn es euch passt.

Würde die VM hinweisen, das wenn Sie
sich nicht an diese Regeln hält,Hausfriedensbruch begeht.
Der Gang zum RA wäre dann unvermeidlich.
Ansonsten mit Plan usw.könnte sogar eine
Nötigung sein ( die Sie zu unterlassen hat).

lg
edy

ag127 19.06.2010 15:11

Hallo edy,
danke für die Antwort. Ich werde die VM darauf hinweisen, wenn ich ihr begegne. Eine erneute Besichtigung in ein paar Monaten kann mir ja egal sein, da ich Ende Oktober ausziehe. Aber ich befürchte, das wird alles noch vorher eskalieren. Man wird sehn...

edy Experte! 19.06.2010 15:18

Hallo ag127,
Ich würde nicht warten bis ich Ihr begegne,
ich würde Ihr einen Brief per Einschreiben
schicken.
Dann wird Sie das alles ein bisschen mehr
ernst nehmen und Sie kann sich dann nicht
mehr rausreden.

lg
edy

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