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Kleinreparatur

 backofen hat diese Frage am 30.08.2011 gestellt
Hallo,

als ich meine Gasheizung letzten Winter zum ersten Mal anmachte, trat Nebel und bestialischer Gestank aus. Habe es am nächsten Tag noch einmal versucht - mit demselben Ergebnis. Daraufhin habe ich meinen Vermieter benchrichtigt, der auch sofort jemanden vorbeigeschickt hat. Dummerweise waren die Symptome verschwunden, als der Experte sich die Heizung ansah.

Der Vermieter will mir nun die Kosten in Rechnung stellen. Da die Kosten aber über dem im Mietvertrag festgelegten Betrag für Kleinreparaturen liegen, habe ich mich zunächst geweigert zu bezahlen. Der Vermieter argumentiert nun, dass ich es doch zahlen müsse, da es sich ja nicht um eine Reparatur gehandelt hat, sondern um eine falsche Mängelangabe meinerseits.

Meine Frage ist nun: Ist das korrekt? Muss ich bezahlen? Es gibt auch Zeugen für den Mangel, da ich zu dem Zetpunkt Besuch hatte.

Vielen Dank für Input im Voraus.

5 Kommentare zu „Kleinreparatur”

 Berthelstal Experte!
30.08.2011 14:45

Da haben sich irgendwelche Ablagerungen im Brennraum befunden, welche beim Zünden des Gases verbrannten und den Gestank erzeugten.
Als der Experte da war, war die Sache inzwischen schon "bereinigt".
Zahlen oder nicht zahlen? Ich weiß keine schlüssige Antwort.

 Bladder Experte!
30.08.2011 15:20

Mit Kleinreparatur hat dieser Vorgang überhaupt nichts zu tun. Für Kleinreparaturen gelten ganz andere Bedingungen.

Da der Vermieter unbesehen einfach einen Fachmann bestellt hat, sollte er ihn auch bezahlen.

 Balkonexperte Experte!
30.08.2011 16:59

"Da der Vermieter unbesehen einfach einen Fachmann bestellt hat, sollte er ihn auch bezahlen." Sollte der Vermieter etwa in die Wohnung des Mieters eilen und sich die Sache ansehen?

Das will ich aber zu Recht bezweifeln. @Backofen hat dem Vermieter einen vermeintlichen Fehler an der Gasheizung gemeldet. Hätte @Backofen die Heizung noch einmal betätigt, wäre der Fehler nicht mehr aufgetreten. Warum also soll der Vermieter bezahlen? Dieser Akt ist wohl eher den Wartungskosten zuzuordnen, die in den meisten Fällen vom Mieter zu tragen sind.

 Bladder Experte!
30.08.2011 17:29

Nach der Beschreibung ging es um einen möglicherweise schweren Fehler der Heizungsanlage. Es geht demnach auch um Instandsetzung und Instandhaltung. Das sind nun mal Aufgaben des Vermieters.

 Balkonexperte Experte!
30.08.2011 18:23

Nur komisch, dass Berthelstal und ich diesen schweren Fehler an der Heizungsanlage nicht erkannt/gesehen haben.

Vielleicht liegt es daran, dass wir beide uns mit diesen Heizungen in der Praxis auskennen.

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