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Klaus86 hat diese Frage gestellt
Guten Tag liebe Wohnung.net Communiti.
Ich hab folgende Frage an euch und hofe es kann mir jemand behilflich sein.

Ich und meine Freundin habe unser Wohnungsinventar unsrem Nachmieter um 3000 € verkauft, er hat uns 2 wochen danach geklagt damit er das volle geld + Zinsen wiederbekommt wir waren entsetzt darüber da es sehr viele gute Möbelstücke inkl Küche und vielem mehr wahr.
nun nach einigen verhandlungsschritten wurde ein gutachten erstellt das belegt das das inventar weit über 4000€ wert ist, und er nichts zurückbekommt.
Jetzt meine Frage da der Nachmieter so Dreist war sich die Wohnung 4 x ansah und genau wuste was er übernimmt und uns danach klagte, wollte ich wissen ob ich den restbetrag also alles wass über 3000€ wert ist von ihm nachklagen kann damit er sichs merkt keinen übers ohr zu ziehen.

3 Kommentare zu „Klage wegen Ablöse”

Berthelstal Experte! 29.04.2010 11:48

Es gilt der vereinbarte Preis. Wenn sich hinterher herausstellt, das sie Ware unter Wert verkauft haben, ist das nun mal Ihr Pech.
Aus Rache würde ich nie klagen; das geht fast immer in die Hosen. Aber entscheiden tu'n Sie.

edy Experte! 29.04.2010 11:53

Hallo Klaus86,

Ihr habt sicher einen Kaufvertrag gemacht? ,
ihr habt durch Gutachten nachgewiesen
das der verkaufte Gegenstand keine
versteckten Mängel aufweist und der Preis
angemessen ist.
Alles andere ist das Problem des Nachmieters.
Nachklagen kostet doch nur Geld,und
bringt nichts.
Sehe auch hier keine Möglichkeit.

lg
edy

Klaus86 29.04.2010 14:15

Hallo liebe leute danke für eure schnellen Antworten,
Ich muss noch etwas richtig stellen fals ihr das missversteht ich wurde geklagt und hoffe das er nicht durchkommt da ja nach neuestem bericht über den wert der Möbel ich im absolutem Recht bin.

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