gefragt von Brainbug20 am 12.05.2008

Heizkosten werden Pauschal berechnet!

Hallo,

mir werden die Heizkosten für die Wohnung in der ich zur Miete wohne nach Quadratmeter berechnet. Nun habe ich gelesen das eine verursachungsgerechte Abrechnung aber pflicht ist, also zum Beispiel durch diese Verdunstungsröhrchen an den Heizkörpern (nicht vorhanden in meiner Wohnung).

Generell hätte ich keine Problem mit einer pauschalen Abrechnung. Allerdings wohne ich über einem Kindergarten. Damit es morgens warm ist heizen die meistens die ganze Nacht über und ich habe Bedenken das ich für den Kiga mit zahle.

Im Mietvertrag steht auch drin das Heizkosten pauschal berechnet werden, ich weiss nun nicht ob ich die "gerechte Abrechnung" trotzdem fordern kann.

Ich zahle ca. 790 € Heizkosten im Jahr für eine 40m² große Wohnung (1 Person). Ich habe zwar keine Vergleichswerte aber das kommt mir schon ziemlich viel vor.

Danke schonmal im Vorraus.
Stichwörter: nebenkosten + heizkosten + heizung

Antworten

antwort von Susanne am 13.05.2008
Kommt natürlich auch auf die Heizugungsart, Baujahr des Hauses etc. an, ich finde das allerdings recht viel. Du solltest mal die Heizkostenverordnung lesen, dort sind auch die Ausnahmen bestimmt. Ich denke, Du darfst auf jeden Fall die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen. Warum Dein VM nicht nach Verbrauch abrechnent, muss er Dir darlegen! Beruf Dich auf die Heizkostenverordnung.

antwort von Berthelstal am 14.05.2008
Ihr Mietvertrag enthält den unzulässigen Passus einer Heizkostenpauschale.
Fordern Sie eine Änderung dieser Klausel und nehmen Sie notfalls einen Anwalt. Die Aussicht auf Erfolg gut. Nachfolgend ein Gerichtsurteil in einem ähnlichen Fall:


Werden zwei oder mehr Wohnungen von einer Heizanlage versorgt, müssen die Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Unzulässig sind sogenannte Wärmemietverträge oder Heizkostenpauschalen (BayOblG RE-Miet 3/88; WM 88, 257 und OLG Hamm 4 RE-Miet 4/85; WM 86, 267).

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