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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo habe nochmal eine frage zu der heizkostenverordnung hinsichtlich 100 % verbrauchsabhängig, welche wir gerne beibehalten möchten (s. daniel-1 vom 07.12.05 hier im forum).

susanne hatte geschrieben: Sollte der VM auf Zustimmung zur Änderung des Mietvertrags klagen müssen, so sehe ich seine Chancen als nicht unerheblich an.

warum sind seine chance groß? § 10 heizkostenv. (kommentierung):

"Dies bedeutet vor allem, daß bestehende rechtsgeschäftliche Bestimmungen mit einem höheren verbrauchsabhängigen Kostenanteil als 70 v. H. nicht geändert werden müssen und auch nicht durch einseitige Festlegung eines neuen, geringeren Kostenanteils im Rahmen der Bandbreiten des § 7 Abs. 1 bzw. § 8 Abs. 1 i.V. mit § 6 außer Kraft gesetzt werden können. Sie bleiben vielmehr von den Vorschriften der Verordnung unberührt. Änderungen können nur in der gleichen Rechtsform, also ebenfalls durch rechtsgeschäftliche Bestimmungen, vorgenommen werden; dies gilt auch dann, wenn die über den Höchstsätzen der HeizkostenV liegenden verbrauchsabhängigen Kostenan-teile vermindert werden und zukünftig innerhalb dieser Höchstsätze liegen sollen."

und ich hätte noch eine frage:
auf seiner letzten abrechnung hat der vermieter schriftlich vermerkt, dass er die nächste abrechnung nach 60/40 durchführen werde. hierzu haben wir keine bisher keine stellung bezogen. haben wir damit stillschweigend diese regelung hingenommen? eigentlich doch nicht, wenn oben steht, dass diese nicht "durch einseitige festlegungaußer kraft gesetzt wurden. wenn dem so ist ,, sollen wir dem vm jetzt schriftlich mitteilen, dass wir keine änderung anerkennen?

würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

danke im voraus#

daniel_1
Stichwörter: heinzkostenv + verbrauch

2 Kommentare zu „heinzkostenv (100% verbrauch)”

Susanne Experte!

Man sollte immer ALLES [/b:1e35f]lesen, nicht nur das, was einem passt. Das auf der Website genannte Beispiel könnte genau der Argumentation des Vermieters dienen, die er bei einer Klage vorbringen könnte, und zwar die Vermeidung der Benachteiligung einzelner Mieter. Das ist der Grund, warum ich der Meinung[/b:1e35f] bin, der Vermieter hätte bei einer Klage gute Karten. Natürlich hat der geschlossene Vertrag wie er jetzt ist Bestand, der VM kann die Vereinbarung nicht einseitig ändern und müsste deshalb auf Änderung dieses Vertragsbestandteils klagen. Die Notiz auf der Abrechnung über Änderung der Abrechnungsmodalitäten ist einseitig und damit nichtig.


Weiterhin ist die Zustimmung aller Beteiligten Bewohner erforderlich, um nicht einzelnen Mietern gegen ihren Willen einen eventuellen Nachteil aufzubürden.

Ein Beispiel:

Nehmen Sie an, in Ihrem Haus wohnt im ersten Stock der junge Geschäftsmann Herr Spar, der regelmäßig den ganzen Winter über in Florida verweilt. Während dieser Zeit stellt er alle Thermostatventile auf Frostschutz.

Während dieser Zeit benötigt Herr Spar keinerlei Heizung, da seine Wohnung durch die über und unter ihm gelegenen Wohnungen auch bei eisigem Frost nicht ganz auskühlt. Dafür müssen die beiden anliegenden Bewohner um so mehr heizen. Man spricht von "Wärmeklau" über die anliegenden Wände, Decken oder Fußböden.

Herr Spar hat den Nutzen einer nicht gänzlich auskühlenden Wohnung. Dies beinhaltet beispielsweise auch den Schutz kälteempfindlicher Elektrogeräte, Blumen oder ähnlichem. Weiterhin steht die Heizung und Warmwasser in der Zirkulationsleitung ständig bereit, z. B für den Fall, dass Herr Spar überraschend nach Deutschland zurückkehrt. In der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung hat er aber je nach vereinbartem Verteilerschlüssel jedoch nur sehr wenig oder gar keine Kosten.

Eine solche Konstellation wird über kurz oder lang zu Ärger im Haus führen.

daniel_1

danke für deine schnelle antwort. ich gehe mal davon aus, dass der vm es nicht einklagen wird, da er den größten nutzen dieser neuen verteilung hätte. die andere partei hätte einen geringen nutzen , nur wir (heizen mit kamin) wären die die draufzahlen müssten.

werden jetzt also erst einmal auf unsere vertragliche Regelung bestehen und sehen, wie der vm damit umgeht - bisher eigentlich gutes verhältnis gehabt.

also nochmal danke, tolles forum das schnell hilft.

daniel-1

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