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fristlose Kündigung 31.07. /Mieterin nicht auffindbar

 britze hat diese Frage am 29.07.2010 gestellt
Meiner Mieterin wurde zum 31.07.10 wg. Mietrückständen fristlos gekündigt. Jetzt ist si weder anwesend noch telefonisch erreicbar. An Ihr Handy geht sie nicht.

1. wie kann ich evtl. Nachmietern eine Besichtigung ermöglichen?

2. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Wohnung nicht zum 31.07. geräumt wird?


2 Kommentare zu „fristlose Kündigung 31.07. /Mieterin nicht auffindbar”

 Balkonexperte Experte!
29.07.2010 12:49

Da haben SIE praktisch keine Möglichkeit. Alle weiteren Schritte sollte ein Anwalt unternehmen, denn die Gefahr ist zu groß, dass Sie gegen Gesetze verstoßen....und darüber würde sich dann die verschwundene Mieterin freuen.

 Errick aktiver Benutzer
29.07.2010 13:12

Wenn die Wohnung nicht freiwillig geräumt wird hilft nur eine Räumungsklage.Siehe hier:
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Raeumungsklage%20Raeumung.htm

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