gefragt von Fielinchen am 30.11.1999

Im Schlafzimmer regnet es!!!

Hallo, seit einer Woche regnet es in unserem Schlafzimmer. Wenn es draussen regnet, regnet es auch von unserer Decke und das nicht zu knapp. Dem Vermieter haben wir sofort Bescheid gesagt. Meine Frage ist ab wann wir die Miete mindern können und wieviel.
Stichwörter: mietminderung + reinregnen + undicht

Antworten

antwort von Ghostraider am
Am besten sofort zum Anwalt damit bei der Mietminderung kein Fehler unterläuft.

Mietminderung können Sie von Stund an wo Sie den Schaden gemeldet haben ansetze.
Und wenn Sie beim Anwalt sind würde ich über den Anwalt den Vermieter sofort nochmals schriftlich auffordern mit einer Frist von 3 Tagen den Schaden zu behaben.
Das weitere was Sie noch machen können wird Ihnen der Rechtsanwalt schon sagen.
Es kann vielleicht sogar noch ein Schadenersatz geltend gemacht werden.

Gruß
ghost

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