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Bur hat diese Frage gestellt
Hallo!

Darf der Vermieter bei einer WG wo alle Mitbewohner Hauptmieter sind (und der WG nach meinen Recherchen folglich ein neuer Mitbewohner zusteht), bei einem Mieterwechsel eine Gebühr für Verwaltungsaufwand etc. eine Gebühr verlangen?? Danke für eure Antworten.

MfG
Stichwörter: gebühr + mieterwechsel + wg

1 Kommentar zu „Gebühren bei Mieterwechsel”

Susanne Experte!

...darf er nicht.
Wenn diese Gebühr vor Abschluß des MV gefordert wurde, darf sie sogar wieder zurückgefordert werden. Dazu gibt es Urteile, bitte mal googlen.

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