Forseti
14.12.2011 17:11
Darf ich eine Mietminderung in Anspruch nehmen?
Das meinen Sie nicht wirklich ernst, oder? Durch Ihre Sonderwünsche verzögert sich die Fertigstellung der Dusche. Und jetzt soll der Vermieter nicht mehr die volle Miete bekommen? Das ist doch wohl ein Witz!
Berthelstal
14.12.2011 18:56
Die Wohnung wurde doch durch den Vermieter modernisiert; dafür zahlen Sie doch nun mehr Miete.
Wenn Ihnen nun die Dusche nicht sympatisch ist, müssen Sie damit leben.
BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
youngman43
14.12.2011 21:04
Das ist doch wohl ein Witz!
Ja, ich finds auch verdammt komisch seit fast vier Monaten immer wo anders zu duschen. Der Vermieter hat nicht meine Sonderwünsche erfüllt, sondern er wollte Geld sparen und sonst nix. Und auch wenn es so sei, dass er mir einen Extra-Wunsch gönnt, bin ich ja nicht daran Schuld, dass die Dusche nicht eingebaut wurde. Mich stört ja noch nicht mal, dass es länger dauert, wenn es danach dafür besser aussieht. Was mich aber extrem stört sind Menschen, die es nicht für nötig halten ihrem Mieter eine Dusche einzubauen. Wenn ich mich nicht selbst darum kümmern würde, dann wäre bis jetzt noch nichts geschehen. Denn den Kontakt zum Handwerkek stelle ich immer wieder selbst, obwohl das nicht meine Aufgabe ist.
Wenn Ihnen nun die Dusche nicht sympatisch
Ich habe nie behauptet, dass mir die Dusche nicht passt. Ich habe sie doch ausgesucht. Nur dass sich die Baugenossenschaft nicht darum kümmert sie einzubauen - das stört mich. Und ich wollte wissen wie lange man jemanden Zeit geben darf, um eine Dusche einzubauen, ansonsten würde ja eine Mietminderung die logische Konsequenz sein.
Berthelstal
15.12.2011 07:18
Niemand wird Ihnen hier sagen können, wie lange Sie noch auf Ihre Dusche warten müssen.
Das ist eine solch absurde Frage und wenn die Reaktion der Leser nicht Ihrem Geschmack entspricht, kommt man sich noch brüskiert vor.
Sie können Ihre Miete beliebig mindern, eine Höhe hat der Gesetzgeber nicht festgelegt.
Anhaltswerte finden Sie im Internet.
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