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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
bin neu hier, aber hoffe ihr könnt mir helfen.
also wir sind 11/05 in die wohnung eingezogen. da war noch schimmel in der küche und der sollte noch beseitigt werden, deswegen haben wir auch 3 monate mietfrei bekommen, damit wir alleine renovieren und so. also gesagt getan. der schimmel wurde erst 4 monate nach einzug beseitigt und die defekte heizung im schlafzimmer ist immer noch seit einzug defekt. nun kommt noch dazu, das der schimmel in der küche wieder kommt und sich silberfische breit machen und andere kleinere tierchen. nun haben wir eine mietminderung veranschlagt und darum gebten, den einen mietrückstand rückwirkend zu berechnen wegen dem schimmel seit einzug und der defekten heizung. haben noch keine reaktion drauf bekommen. nun wollen wir aber aus gesundheitllichen aspekten aus der wohnung, da mein mann auch herzkrank und ein lungenproblem hat und meine katzen auch nur noch beim tierarzt sind. desweiteren kommt noch hinzu, das die balkone undicht sind, sind verglast, dann die silberfische in der kompletten wohung und der schimmel, dann die heizung, ist immer noch nicht repariert worden ( die halterung von der heizung ist nicht richtig in den beton befestig, so dass sie sehr wackelt und wir angst haben, das die abbricht ), dann lärmbelästigung seit letztem winter wegen eines jugendclubs der hier aufgemacht hat.
wie sieht es aus mit einer fristlosen kündigung von unserer seite und zu wann können wir den termin für die kündigung dann festlegen ?
vor allem, müßen wir dann trotzdem noch weiterhin miete zahlen, auch wenn wir fristlos gekündigt haben?

Vielen dank
Stichwörter: außerordenltiche + kündigung

3 Kommentare zu „Außerordenltiche Kündigung aber wie ?”

Susanne Experte!

Da die Probleme seit Mietbeginn bekannt sind, kommt keine Minderung in Betracht und rückwirkend erst gar nicht.
Eine fristlose Kündigung kommt nur dann in Betracht, wenn durch die Schimmelbildung die Gesundheit akut gefährdet ist und man dies auch durch ein ärtzliches Attest untermauern kann.
Du kannst jetzt fristgerecht zum Ende Juli kündigen.

Cassy17

hallo,
ja aber die mängel hatten wir bei Einzug schon gemeldet und es hat sich keiner der verwaltung darum gekümmert. die versuchen uns hier raus zubekommen, damit die dann die wohnung teurer vermieten können.
mein mann ist herzkrank und ich denke mal ein attest zu bekommen sollte nicht das problem sein, denn wegen dem schimmel hat er massive probleme mit dem atmen und so.
die kaution können die doch auch einbehalten, falls mietrückstände bestehen würden oder ?
wir würden die wohnung auch noch renovieren, also weißen und dann raus....
naja mal schauen

Susanne Experte!

Ok, da habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt: falls die Mängel bei Vertragsabschluss schon bekannt waren ist eine Minderung nicht möglich.
Und so habe ich Deine Aussage verstanden: Es wurden 3 Monate mietfrei ausgehandelt, der Schimmel sollte entfernt werden. Das war der Deal und eine Minderung ist nicht möglich.
Ihr müsst definitiv nachweisen, dass die Gesundheitsprobleme durch den Schimmel entstehen !!! -> fristlose Kündigung wg. Gesundheitsgefährung

Ich kann allerdings nur raten, dies mit einem Fachanwalt durchzuziehen!

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