edy
03.08.2010 21:39
Hallo Fonque,
Der VM sollte doch nachweisen können
welche "Anfangszahlen" er als Berechnungs-
grundlage genommen hat.
Wenn 2009 erstmals abgelesen wurde,
könnte es sein das die geschätzten Kosten
nochmals berechnet wurden.
lg
edy
Berthelstal
03.08.2010 22:00
Eine schwierige Materie.
Zu Punkt 2. meine Antwort:
Bei großen Heizkörpern ist es durchaus üblich 2 Zählgeräte anzubringen. Den genauen Grund kann nur daran liegen, das aufgrund der Größe der Heizfläche ein Gerät nicht zur völligen Erfassung der abgegebenen Wärmemneg aureicht.
Ansonsten bleibt Ihnen nur übrig sich die Berechnung vom Editor erklären zu lassen.
juliabedau
06.08.2010 13:34
Hallo,
schau in deinen mietvertrag, dort müssen angaben zu deinen nebenkosten sowie angaben zur jeweiligen ablesung stehen, es gibt leider immer noch menschen die einen mietvertrag nicht komplett lesen, auch das kleingedruckte, meine mieter kann ich auch über den tisch ziehen und sie merken es noch nicht einmal.
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