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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Habe folgenden Fall: Eine Mieterin stellt, nachdem sie jahrelang die Wohnungsgröße akzeptiert und entsprechend die Mietnebenkosten überwiesen hat, diese nun in Frage.
Gibt es ein gerichtliches Urteil, dass besagt, das sie nach jahrelanger Nutzung und Bezahlung dieser Wohnung unter den im Mietvertrag angegebenen Bedingungen, diese Bedingungen automatisch akzeptiert und nicht mehr anzweifeln darf?

Kann mir jemand weiterhelfen?

Grüße

3 Kommentare zu „Wohnungsgröße (m²) jahrelang akzeptiert - jetzt Zweifel!”

Susanne Experte!

Im Gegenteil: Wenn die Wohnungsgröße um 10% vom angegebenen Wert abweicht, und zwar kleiner, hat der Mieter anrecht auf Mietrückzahlungen.

Glueckskeks

Na aber es handelt sich um keine 10 % und sie ist dadurch doch nicht berechtigt, einfach garkeine Mietnebenkosten mehr zu zahlen oder?

Susanne Experte!

Nein.

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