Berthelstal
28.11.2010 20:25
Dann warten Sie bis morgen!
Bladder
29.11.2010 02:37
In einem Mietvorvertrag sind sich die Mietparteien einig, dass ein Mietvertrag zustande kommt. Es sind lediglich noch einige Punkte im Vertrag offen bzw. werden noch genau geregelt.
Ein Rücktritt ist von beiden Seiten nicht mehr möglich.
In diesem Falle ist aber die fehlende 3. Unterschrift ausschlaggebend. Hier ist der Vorvertrag noch nicht erfüllt, also noch nicht gültig.
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