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Vermieter gegen Hausverwaltung! Welches Wort zählt?

 Alverdis hat diese Frage am 26.09.2009 gestellt
Wir sind letztes Jahr im Oktober in unsere Wohnung gezogen.
Schon vor dem Einzug haben wir unseren Vermieter gefragt, ob wir einen Hund halten dürfen (Zwergrasse, unter 30cm, unter 5kg) für ihn war es kein Problem und er hat uns zugesagt...
(Ich muss dazu sagen, ich hab den Welpen bei der Züchterin schon bezahlt!!!)
Ich habe dann noch mal Sicherheitshalber bei der Hausverwaltung angerufen und die hat gesagt, das Hundehaltung nicht erlaubt wäre...
Ich habe unseren Vermieter nochmals gefragt, und er ist immer noch dazu gestanden.
Er besorgt uns jetzt die Hausordnung.
Stimmt es, dass wenn in der Hausordnung nichts darüber steht, das ich den Hund holen darf??

Ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Grüße

1 Kommentar zu „Vermieter gegen Hausverwaltung! Welches Wort zählt?”

 spatzenfun
29.09.2009 22:51

Das reechtlich letzte Wort hat der Vermieter,da er Eigentümer der Mietsache ist.Wenn im Mietvertrag und der Hausordnung nichts ausdrücklich vermerkt ist,ist es erlaubt Tiere zu halten. Die Frage ist,ob sich der "Streit" mit der Verwaltung lohnt,mit ihr hat man ja doch häufiger zu tun.

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