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Gast Experte! hat diese Frage gestellt

Hallo alle zusammen,

ich habe am letzten Wochenende unsere Betriebskostenabrechnung für 2005 erhalten und war geschockt

Unser Vermieter berechnet uns für den Posten Hausmeister (der bei uns nur für Garten- und Grundstückspflege verantwortlich ist -> Schneeräumdienst usw. übernehmen die Mieter) 5620 € für das Jahr 2005. Im Vorjahr beliefen sich diese Kosten auf 3349,27 €.

Man muss hier noch erwähnen, dass mein Mann die Mäharbeiten und die Gartenpflege für eine Aufwandsentschädigung i. H. von 135,00 € im Monat übernimmt, letztes Jahr aber aus gesundheitlichen Gründen ca. 2 Monate ausgefallen ist.

Unser Vermieter besitzt noch mehrere weitere Immobilien, für die er einen Angestellten hat, der sowohl Instandhaltung als auch Renovierungen und Reparaturen übernimmt. Dieser war im letzten Jahr auch bei uns und hat u. a. Keller verputzt, gestrichen, Fassaden gereinigt, Mietinteressenten durch Wohnungen geführt, Fenster gewechselt und in der Zeit die mein Mann nicht konnte auch den Rasen gemäht.

Da ich die Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr zu hoch empfinde, habe ich mich beim Vermieter beschwert und ihne gebeten, mir die Stundenlisten des anderen Hausmeisters vorzulegen, was dieser auch gemacht hat. Er berechnet lt. Stundenzettel 160 Stunden a 25,00 € für Rasenmähen, Gartenabfälle entsorgen, Anfahrt einfach ca. 90 km) usw., die er wie folgt aufschlüsselt: z. B. Arbeit am 13.06. Verputzarbeiten, Gartenarbeit 10 Stunden also müssen wir 5 Stunden zahlen???? Geht das so?

Was ich auch nicht nachvollziehen kann ist folgendes: Im September letzten Jahres wurde unser Keller in Folge eines Unwetters mit Platzregen durch Wasser und Schlamm verwüstet. Alle Mieter haben mitgeholfen diesen wieder sauber zu machen. Der Vermieter hat uns als Hilfe seinen Angestellten geschickt und berechnet jetzt für diese Arbeiten 40 Stunden a 25 € = 1000 € Wir bekommen aber für unsere Mithilfe nichts, da es ja selbstverständlich ist, dass der Mieter mithilft.

Ich weiß wirklich nicht, wie ich mich verhalten soll, denke aber, dass es doch nicht richtig sein kann, wenn ich als Mieter im Monat nur für den Hausmeister umgerechnet eine Belastung i. H. von 60 € habe.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

Danke
Alja
Stichwörter: überhöhte + hausmeisterkosten

4 Kommentare zu „überhöhte Hausmeisterkosten???”

fin Experte!

Die Kosten für den Hausmeister müssen im Mietvertrag vereinbart sein. Es gilt nur, was hier schwarz auf weiß steht. Hausmeisterkosten dürfen nur für immer wiederkehrende, regelmäßige Arbeiten in Rechnung gestellt werden. Wenn dieser in einem Jahr mal mehr macht, verputzt etc., so darf das den Mietern nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Zahlen müssen Sie natürlich für die 2 Monate, an denen Ihr Mann verhindert war. Ansonsten fallen Kosten für die Gartenpflege weg wenn man das selbst erledigt. Muß aber im Mietvertrag vereinbart sein.
Die Sache mit dem Keller ist natürlich dumm gelaufen. Handelt es sich um Ihren mitgemieteten Kellerraum, so darf der Vermieter diesen sowieso nur im Notfall betreten. Sie hätten daher die Mithilfe seines Angestellten ablehnen können und das alleine wieder in Ordnung bringen können.
Beim nächsten Mal sind Sie dann schlauer.

Alja

Hallo Fin,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir ist aber trotzdem noch einiges unklar. Sie schreiben, dass der Vermieter mir für die 2 Monate die Kosten für Gartenpflege umlegen darf. Das verstehe ich schon, ist auch im Mietvertrag so festgelegt nur erscheinen mir die Kosten die dafür angesetzt werden als zu hoch. Weder ich, noch der Vermieter können ja belegen, wieviel der Arbeit in Instandsetzung und wieviel in Gartenpflege geflossen sind, da sein Angestellter alle Arbeiten zusamenfassend notiert hat (siehe Beispiel im obigen Text). Und in 8 Wochen neben den ganzen Renovierungsarbeiten, die erledigt wurden noch ca. 120 Stunden nur für Gartenpflege erscheint mir schon ganz schön viel.

Zum 2. habe ich mich vielleicht etwas undeutlich ausgedrückt. Wir wohnen in einer Wohnanlage bestehend aus 3 Mietshäusern mit jeweils 4 Parteien. Der Wasserschaden ist nicht bei mir im Haus passiert, sondern im Nachbarhaus. Mein Mann, ich und alle Mieter des betroffenen Hauses haben mitgeholfen den Keller zu reinigen, der auf gesamter Grundfläche das sind ca. 150 qm 50 cm hoch unter Schlamm stand. Das war ohne weitere Hilfe gar nicht möglich. Reinigungsarbeiten sind lt. Mietvertrag von den Mietern zu erledigen. In den 40 Stunden, die für den Angestellten des Vermieters berechnet werden finden sich auch Position wie Schlamm, Müll entsorgt, Fassade gereinigt, Fassade wieder neu streichen, Schutt entsorgt. Keiner der anderen Helfer hat Geld oder ein Dankeschön bekommen.

Es wäre schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten, da der Vermieter die Kosten (Allein unsere Nachzahlung beträgt ca. 500 €) in den nächsten Tagen abbucht.

Vielen Dank für die Hilfe

fin Experte!

Grundsätzlich müssen Sie nicht zahlen was Verputzen, Fenster wechseln, Fassade streichen und Mietinteressenten durch die Wohnung führen betrifft.
Sehen Sie genau nach was hier aufgeführt wird. Mieter zahlen niemals wenn Mietinteressenten eine Wohnung gezeigt wird. Das Verputzen etc. gehört zu den Instandhaltungsmaßnahmen und dafür ist einzig und allein der Vermieter zuständig. Das darf nicht umgelegt werden!
Dumm ist natürlich wieder, dass Sie einem Abbuchungverfahren zugestimmt haben. So etwas sollte man nicht machen.
Wenn unrechtens abgebucht wird sind Sie erst mal Ihr Geld los und müssen das dann zurückfordern.
Den Schlamm entsorgen im Keller des Nachbarhauses kann Ihnen nicht berechnet werden, wenn das garnicht Ihr Keller ist!! Es sei denn, S i e hätten den Keller im Nachbarhaus mitgemietet.
Die Kosten für die Gartenpflege kann kein Außenstehender beurteilen, da niemand weiß ob der Gärtner tatsächlich 120 Stunden gearbeitet hat nur im Garten. Der Vermieter muß den Mietern hierüber aber eine Gehaltsabrechnung des Hausmeisters/Angestellten vorzeigen können. Dazu sind Sie berechtigt.

Alja

Danke für die Tipps, ich glaube aber ich muss doch zu einem Anwalt gehen, da unser Vermieter schon immer alle Nebenkosten auf alle 3 Wohnhäuser umlegt und sagt, dass er das so machen kann und darf und wir deshalb auch alle für den Wasserschaden aufkommen müssen und deshalb auch Instandsetzungskosten zahlen müssen, da ja diese durch den Wasserschaden nötig wurden.

Viele Grüße

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