gefragt von administrator am 30.11.1999
Bitte um Hilfe - Probleme mit Wasseruhr !!!!! -
Hallo,mein freund und ich wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit einem privatem vermieter. Nun habe ich an unserer Wasseruhr gesehen das diese "Beglaubigt bis 2003" wurde. Nun meine Frage muß ich mich um die Neueichung der uhr kümmern oder muss ich dem Vermieter bescheid geben? Wie beläuft sich das mit der Endabrechnung bis zu dem zeitpunkt bis die Uhr neu geeicht wird?Oder soll ich nichts unternehmen und die endabrechnung dann nicht zahlen?????
Danke im voraus
Antworten
antwort von administrator am
Das ist doch Sache des Wasseramtes, würd den Vermieter darauf aufmerksam machen, wenn nichts geschieht Mangel anmelden.Gruß
antwort von administrator am
Wasseruhren müssen nach dem Eichgesetz alle 5 Jahre ausgetauscht werden. Sollte der Vermieter dies nicht tun, können Sie die Wasser-abrechnung anfechten. Ihr Vermieter hat dann ein Problem.
Gruss
Reinhold
