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Mietminderung und Anspruch

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Mietminderung und Anspruch

Hat der Mieter dem Vermieter einen Mangel nicht angezeigt, darf er die Mieter nicht mindern. Umgekehrt: erst mit der Mangelanzeige entsteht das Recht auf Minderung. (LG Berlin, Az. 67 S 109/00, aus: GE 2002, S. 55; BGH, Az. VIII ZR 311/02 und VIII ZR 276/02)
Stichwörter: anspruch + mietminderung

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