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Mangelbeseitigung und Verfahrenskosten

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Mangelbeseitigung und Verfahrenskosten

Hat der Mieter einen Mangel angezeigt und verklagt den Vermieter auf Mangelbeseitigung, so liegt der Streitwert beim 42-fachen des fiktiven Minderungsbetrages und nicht bei der Höhe der vermutlichen Reparaturkosten. (LG Berlin, Az. 63 T 97/01, aus: GE 2002, S. 192)

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