gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen

Wird im Mietvertrag ein zeitlich befristeter Ausschluss der gesetzlichen Kündigungsfrist vereinbart, so ist diese Klausel unwirksam und es kann mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten gemäß § 573c BGB gekündigt werden. (AG Berlin Pankow-Weißensee, Az. 7 C 218/02, aus: GE 2003, S. 329; LG Krefeld, Az. 2 S 98/02, aus: WM 2003, S. 212)
Stichwörter: kündigungsfristen

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