gefragt von administrator am 30.11.1999

Instandsetzungsarbeiten und Wohnungszutritt

Instandsetzungsarbeiten und Wohnungszutritt

Müssen in einer Wohnung Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden und wurden die Arbeiten mehrere Monate vorher angekündigt, muss der Mieter auch während seiner Abwesenheit durch Krankenhausaufenthalt dem Vermieter den Zutritt ermöglichen. Kann sich der Vermieter wegen Weigerung des Mieters nur mittels gerichtlicher Verfügung den Zutritt zur Wohnung verschaffen, um die Instandsetzungsarbeiten durchführen zu lassen, so kann der die Kosten für die einstweilige Verfügung vom Mieter erstattet verlangen. (LG Berlin, Az. 65 T 11/96)

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Instandsetzungsarbeiten und Wohnungszutritt
Instandsetzungsarbeiten und Wohnungszutritt
Kündigung wegen Instandsetzungsarbeiten
Wohnungszutritt
Instandsetzungsarbeiten