gefragt von administrator am 30.11.1999

Insolvenz des Vermieters

Insolvenz des Vermieters

Findet über das Vermögen des Vermieters ein Insolvenzverfahren statt, so gehören Mangelbeseitigungsansprüche des Mieters zu den Masseschulden des Vermieters. Unerheblich ist, ob die Mängel vor oder nach Verfahrenseröffnung entstanden sind. (BGH, Az. IX ZR 163/02)
Anmerkung: Gemäß § 53 InsO ist der Anspruch bevorzugt vor den gewöhnlichen Insolvenzgläubigern zu 100 % zu befriedigen.
Stichwörter: insolvenz + vermieters

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