gefragt von administrator am 30.11.1999
Insolvenz des Vermieters
Insolvenz des VermietersFindet über das Vermögen des Vermieters ein Insolvenzverfahren statt, so gehören Mangelbeseitigungsansprüche des Mieters zu den Masseschulden des Vermieters. Unerheblich ist, ob die Mängel vor oder nach Verfahrenseröffnung entstanden sind. (BGH, Az. IX ZR 163/02)
Anmerkung: Gemäß § 53 InsO ist der Anspruch bevorzugt vor den gewöhnlichen Insolvenzgläubigern zu 100 % zu befriedigen.
