gefragt von administrator am 30.11.1999
Hauswartswohnung und Ersatzwohnung
Hauswartswohnung und ErsatzwohnungWird mit Kündigung der Hauswartdienstvertrages auch die Hauswartswohnung wegen Betriebsbedarfs gekündigt, und wird zufällig eine Nachbarwohnung ungefähr gleicher Größe frei, so muss der Vermieter dem früheren Hauswart die freie Wohnung anbieten. (LG Berlin, Az. 61 S 347/97, aus: GE 4/97, S. 243)
