gefragt von administrator am 30.11.1999

Gewährleistung beim Grundstückskauf

Gewährleistung beim Grundstückskauf

Wird ein Grundstück zum Kauf angeboten, das Objekt in einer Annonce beschrieben und schließlich im notariell beurkundeten Kaufvertrag durch den Verkäufer erklärt, dass ihm keine Mängel am Grundstück bekannt seien bzw. er keine Mängel verschweige, so hat der Verkäufer damit weder eine Haftung übernommen noch bestimmte Eigenschaften und Mängelfreiheit zugesichert. Sollten ihm allerdings Mängel bekannt seien oder müsste er aufgrund konkreter Anhaltspunkte bestimmte Mängel annehmen, so hat er unaufgefordert diese Mängel dem Käufer mitzuteilen. (OLG Zelle, Az. 4 U 96/96, aus: Tsp 27.05.2000, S. I 11)



Wird ein Grundstück zum Kauf angeboten, das Objekt in einer Annonce beschrieben und schließlich im notariell beurkundeten Kaufvertrag durch den Verkäufer erklärt, dass ihm keine Mängel am Grundstück bekannt seien bzw. er keine Mängel verschweige, so hat der Verkäufer damit weder eine Haftung übernommen noch bestimmte Eigenschaften und Mängelfreiheit zugesichert. Sollten ihm allerdings Mängel bekannt seien oder müsste er aufgrund konkreter Anhaltspunkte bestimmte Mängel annehmen, so hat er unaufgefordert diese Mängel dem Käufer mitzuteilen. (OLG Zelle, Az. 4 U 96/96, aus: Tsp 27.05.2000, S. I 11)

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