gefragt von administrator am 30.11.1999

Fenster

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Das Streichen der Fenster von innen gehört zu den Schönheitsreparaturen. Das nachträgliche Abdichten der Fenster und Neuverkitten der Fensterverglasung gehört zu den Instandhaltungsmaßnahmen, die von Vermieter getragen werden und nicht über die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt werden können. (LG Bautzen, Az. 1 S 128/00, aus: WM 6/01, S. 279)
Stichwörter: fenster

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Undichte Faßade und nicht vernünftig schließende Fenster
wer muss Fenster putzen????????????? HILFE!
Undichte Fenster!!! Vermieter lässt sie so
Fenster in der gesamten Wohnung sind undicht