gefragt von administrator am 30.11.1999
Einbruch und Reparaturkosten
Einbruch und ReparaturkostenWird beim Mieter eingebrochen, trägt der Vermieter die Kosten für Beschädigungen an Fenster und Türen. Das gilt auch, wenn der Mieter von seiner Versicherung Leistungen für die Tür erhält. (AG Köln, Az. 221 C 376/97, aus: WM 1998, S. 596)
