Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Einbruch und Reparaturkosten

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Einbruch und Reparaturkosten

Wird beim Mieter eingebrochen, trägt der Vermieter die Kosten für Beschädigungen an Fenster und Türen. Das gilt auch, wenn der Mieter von seiner Versicherung Leistungen für die Tür erhält. (AG Köln, Az. 221 C 376/97, aus: WM 1998, S. 596)
Stichwörter: einbruch + reparaturkosten

0 Kommentare zu „Einbruch und Reparaturkosten”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net