gefragt von administrator am 30.11.1999

Einbruch und Reparaturkosten

Einbruch und Reparaturkosten

Wird beim Mieter eingebrochen, trägt der Vermieter die Kosten für Beschädigungen an Fenster und Türen. Das gilt auch, wenn der Mieter von seiner Versicherung Leistungen für die Tür erhält. (AG Köln, Az. 221 C 376/97, aus: WM 1998, S. 596)
Stichwörter: einbruch + reparaturkosten

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