gefragt von administrator am 30.11.1999

Wohngeld für Auszubildende!!!!!

Hallo!

Ich bin selbst Auszubildende und bekomme Wohngeld, da mein BAB-Antrag abgelehnt wurde! Wenn man den Ablehnungsbescheid von der BAB beilegt, kann man Wohngeld beantragen!

Meine Frage ist, ob man bei dem Wohngeldantrag angeben muss, dass man Kindergeld bekommt und ob das Kindergeld dann dem Einkommen zugerechnet wird???

Meine zweite Frage lautet: Mein Hauptwohnsitz befindet sich bei meiner Mutter und die Wohnung für die ich Wohngeld beziehe ist nur mein Zweitwohnsitz! Eigentlich ist die Wohnung aber mein Hauptwohnsitz!! Könnte das ein Problem sein?
Stichwörter: auszubildende + wohngeld

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