gefragt von administrator am 30.11.1999

Folgen der Anfechtung der Erklärung zum Mietvertragsbschluß

Welche Folgen hat die Anfechtung der Erklärung zum Abschluß des Mietvertrags?


Der angefochtene Mietvertrag ist als von Anfang an nichtig anzusehen. Vgl. § 142 Abs. 1 BGB.

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