Einloggen
Registrieren
Immobilienmarkt
Immobiliensuche
Immobilienmakler
Städte
Lexikon
Immobilie inserieren
Wohnen & Einrichten
Einrichtungsforum
Einrichtungsberater
Einrichtungstipps
Wohnungsfotos
Bauen & Renovieren
Mietrecht Forum
Kleinanzeigen
Handwerker
Home
»
Mietrecht Forum
»
Wie erfolgt die Anfechtung des Mietvertrags?
Werbung
Wie erfolgt die Anfechtung des Mietvertrags?
Gast
hat diese Frage gestellt
Wie erfolgt die Anfechtung des Mietvertrags?
Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vertragspartner. Die Anfechtung wird wirksam, wenn die Erklärung dem anderen Teil zugegangen ist. Vgl. §
143 Abs. 1 BGB
.
Stichwörter:
erfolgt
+
mietvertrags
+
anfechtung
Frage melden
0 Kommentare zu
„Wie erfolgt die Anfechtung des Mietvertrags?”
Antwort schreiben
Nur
registrierte Benutzer
können auf Beiträge antworten.
Mietvertrags DDR, Doppelvermietung
Mängel beim Abschluß des Mietvertrags
Welche Fälle des Irrtums berechtigen zur Anfechtung?
Anfechtung Mietvertrag nach Unterschrift wegen Inhaltsirrtum
Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum über Wert der Mietsache?
Weitere Fragen aus dem Mietrecht
Diese Termine müssen Ihre Mieter bei der M...
DDR; Betriebskosten
10 Monate alter Räumungstitel , muss ich a...
Kalte Wohnung/Nebenkostenabrechnung - Miet...
neue wohnung. schimmel war da. keine fachg...
Neuer Hund
Kein Schutz für Modetrends
Wohnungskündigung wegen Ehestreitereien?
Nebenkostenabrechnung / Gebäudeversicherung
Streumittel dürfen liegen bleiben