Rechtfertigt Irrtum über Rechtsfolgen Mietvertragsanfechtung
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Kann auch ein Irrtum über die Rechtsfolgen die Anfechtung der Erklärung beim Abschluß des Mietvertrags rechtfertigen?
Ja, aber nur dann, wenn die Erklärung wesentlich andere als die mit ihr bezweckten Rechtsfolgen nach sich zieht.