gefragt von administrator am 30.11.1999
Rechtfertigt Irrtum über Rechtsfolgen Mietvertragsanfechtung
Kann auch ein Irrtum über die Rechtsfolgen die Anfechtung der Erklärung beim Abschluß des Mietvertrags rechtfertigen?Ja, aber nur dann, wenn die Erklärung wesentlich andere als die mit ihr bezweckten Rechtsfolgen nach sich zieht.
Antworten
Rechtfertigt Irrtum über Rechtsfolgen Mietvertragsanfechtung
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