Welche Fälle des Irrtums berechtigen zur Anfechtung?
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Welche Fälle des Irrtums berechtigen zur Anfechtung der Erklärung zum Abschluß des Mietvertrags?
Gesetz anerkannte Gründe, die zur Anfechtung der Erklärung wegen Irrtums berechtigen sind
- der Inhaltsirrtum,
- der Erklärungsirrtum und
- der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft.
Vgl. § 119 BGB.