gefragt von administrator am 30.11.1999

Mindesttemperatur außerhalb der Heizperiode

Hallo,
ich wohne in einer Einzimmerwohnung mit zusätzlichem Bad und einer Küche als Extraraum.
Der Wohnraum ist sehr groß und ziemlich kalt, da es sich um eine Einliegerwohnung im Keller handelt.

Laut Mietvertrag ist [b:f4315]zur Zeit keine Heizperiode[/b:f4315] und alle Heizkörper sind kalt, es wird also nicht geheizt.
Jedoch sind es im Wohnzimmer und Badezimmer [b:f4315]nur zwischen 17 und 18,5°C[/b:f4315]. Mit kommt das etwas kalt vor.

[b:f4315]Gibt es auch außerhalb der Heizperiode eine Mindesttemperatur für den Wohnraum und das Badezimmer?[/b:f4315]

Antworten

antwort von administrator am
dies Problem hat mich auch interessiert.
Es ist auch im Sommer zu erwarten, dass ein Raum mindestens 20Grad warm sein soll. Siehe:
http://www.minol.de/80002820?currObjID= ... ames=false

Daher, ran an den Vermieter und ihm diesen Gerichtsbeschluss unter die Nase halten

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muß eine Mindesttemperatur vom MIETER eingehalten werden?
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