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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Eine Frage bezüglich des Selbstauskunft Fragebogens, der gerne von Vermietern dazu hergenommen wird, vorab vom Mietinteressenten Informationen zu erhalten, die für das spätere Mietverhältnis von Bedeutung sein könnten:

Folgendes:
Der Vermieter händigt diese Selbstauskunft Bögen an 3 Mietinteressenten aus, die an einer WG interessiert sind. Die Bögen sollen von den Eltern der Interessenten ausgefüllt werden, da diese später als Bürgen fungieren sollen und die Mietinteressenten kein festes Einkommen haben.

In diesem Formular wird Auskunft über das Netto Einkommen und ein Beleg mit Hilfe der Kopie des letzten Lohnabrechnung verlangt.
Außerdem soll man die Bankverbindung inklusive Kontonummer und Bankleitzahl angeben.

Des Weiteren lautet ein Punkt "Sind Sie bereit, die Kaution in Form einer sebstschuldnerischen Bürgschaft Ihrer Bank zu erbringen?"

und die Selbstauskunft endet mit dem Teil "Diese Selbstauskunft gilt für den Fall des Zustandekommens eines Mietvertrags als wesentlicher Bestandteil des Mietvertrags. Die vorstehenden Angaben werden streng vertraulich behandelt."

1) Muss man die Kopie der Lohnabrechnung beifügen?
2) Können alle diese Informationen verlangt werden?
3) Muss die Bankverbindung angegeben werden und kann im Falle eines Zustandekommens des Mietvertrags ohne weiteres Einverständnis nur auf Grund der Selbstauskunft und der Bereitschaft, eine Kaution in Form einer Bürgschaft der Bank zu erbringen, Geld vom angegebenen Konto vom Vermieter abgehoben werden?
4) In wie weit ist solch eine Selbstauskunft ein "wesentlicher Bestandteil des Mietvertrags"?

Ich hoffe jemand von euch hat zu solch einem Fall mehr Informationen und Ideen.
Vielen Dank.
Stichwörter: selbstauskunft

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