gefragt von administrator am 30.11.1999

Frist für Heizkostenabrechnungen

Seit April 2004 wohnen wir nicht mehr in unserer alten Wohnung. Heute (03.06.2005) erhalte ich eine Heizkostenabrechnung über den Zeitraum 01.11.2003-30.04.2004,

Frage: Verjährt soetwas nicht auch? Muss ich die Rechnung zahlen?
Stichwörter: frist + heizkostenabrechnungen

Antworten

antwort von capo am
Du hast Recht. Diese Abrechnung ist verjährt. Der Vermieter hätte 12 Monate für die Abrechnung zeit gehabt. Jetzt kann er keine Forderungen mehr geltend machen.

antwort von administrator am
ja, danke! Aber wie schauts denn aus, wenn als Abrechnungszeitraum der Zeitraum bis Ende 2004 angesehen wird? Habe zwar nur bis April 04 da gewohnt, aber der Abrechnungszeitraum geht bis 11.2004.

antwort von capo am
Dann sind alle Forderungen vor 11.2003 hinfällig
Die Abrechnung 12.2003 bis 11.2004 darf bis 11.2005 gefordert werden.

antwort von administrator am
[quote="capo":d5a02]Dann sind alle Forderungen vor 11.2003 hinfällig
Die Abrechnung 12.2003 bis 11.2004 darf bis 11.2005 gefordert werden.[/quote:d5a02]


Hallo !

der Vermieter darf bis zum 31.12.2005 die Abrechnung für den Zeitraum 1.1.2004-31.12.2004 - in dem Fall 30.4.2004 (wenn das auch Ende des Vertrages entspricht- Auszug nicht relevant) schicken und muß glaub ich auch bis 31.12.2005 Geld erhalten und einklagen zur Not, sonst erlischt sein Anspruch...

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