gefragt von administrator am 30.11.1999
Die Kosten der Beleuchtung
Die Kosten der BeleuchtungDie Betriebskostenabrechnung bedarf der Erläuterung, wenn sich die geltend gemachten Stromkosten der Tiefgarage gegenüber dem Vorjahr um über 200 % erhöhen, da extreme Nutzungsschwankungen bei der Beleuchtung einer Tiefgarage und bei den sonstigen anfallenden Stromkosten regelmäßig nicht zu erwarten sind.
(AG Brühl, Urteil vom 05.12.1989 - 2 a C 473/89) WM 91, 121
s. auch § 27 II.BV Anlage 3 Ziffer 11, § 1 Abs. 5 BetrKostUV Anlage 1 Ziffer 11
