gefragt von administrator am 30.11.1999

Eigenleistung: Welchen Stundenverrechnungssatz ansetzen.

Hallo Leser,

ich erweitere nach Absprache mit unserer Vermieterin gerade unsere Altbauwohnung um 1 Zimmer. Dieses Zimmer wurde von der Wohnung vor ca. 30 Jahren abgetrennt, ist in entsprechendem Zustand (30 Jahre nichts gemacht) und ich saniere nun von Grund auf: Tapete ab, Putz, Holzboden, Türrahmen, Tür wieder einsetzen usw. . Die Mehr-Miete wird 80 Euro betragen, sobald das Zimmer bezugsfertig ist. Meine Aufwendungen (Material + Eigenleistung) werden so lange mit den 80,- verrechnet, bis diese ausgeglichen sind.

Frage:
Welchen Stundenverrechnungssatz kann ich für meine Arbeitsleistung annehmen?

Antworten

antwort von capo am
Welche Ausbildung ist denn vorhanden. Für einen Stundenlohn und der entsprechenden Leistung nach VOB (Gewährleistung) kommt es auf das Gewerk an :D
Aber eigentlich 20€, ist aber selten rechtl haltbar, da keine Rechnung gestellt werden kann.

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