gefragt von administrator am 30.11.1999

Rückzahlung der Mietkaution

Bei Auszug erwarten Sie von Ihrem Vermieter die verzinste Rückzahlung des hübschen Sümmchens, das Sie ihm bei Einzug als Kaution überlassen haben. Kompliziert kann es werden, wenn der Hauswirt angebliche Gegenforderungen behauptet und einen Rückgriff anmeldet. <br />
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Verwendung der Mietkaution <br />
Die Kaution ist die finanzielle Sicherheit Ihres Vermieters. So kann er Forderungen mühelos durchsetzen, die Sie ihm bis zum Ende des Mietverhältnisses womöglich schuldig geblieben sind.<br />
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Dies können zum Beispiel sein:<br />
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Mietrückstände <br />
Beschädigungen der Wohnung <br />
offene Nebenkosten <br />
unterlassene Renovierungsarbeiten <br />
Umzugsspuren <br />
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Voraussetzungen zum Zugriff<br />
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Der Vermieter darf die Kaution zum Ausgleich aber nur verwenden, wenn<br />
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seine Forderung eindeutig und unbestreitbar gerechtfertigt ist oder <br />
über die Forderung ein Gericht rechtskräftig entschieden hat. <br />
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Berechtigter Zugriff durch den Vermieter<br />
Hat sich der Vermieter berechtigt an der Kautionssumme bedient, haben Sie Anspruch auf eine Abrechnung.<br />
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Unberechtigter Zugriff durch den Vermieter<br />
Hat der Vermieter unberechtigt auf die Kaution zugegriffen, verpflichten Sie ihn notfalls gerichtlich, das Kautionskonto auf die ursprüngliche Summe zu bringen.<br />
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Beschleunigung erwünscht <br />
Zur vollständigen Rückzahlung ist der Vermieter erst verpflichtet, wenn alle Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt sind. Einen Anspruch auf Herausgabe nach Vertragsende haben Sie also dann, wenn die Nebenkosten abgerechnet sind und die Wohnung ordnungsgemäß und ohne Mängel übergeben ist. Um dies festzustellen braucht er Zeit und Sie Geduld.<br />
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Tipp! Hat der Vermieter Ihnen bei Auszug in einem Übergabeprotokoll bestätigt, dass die Räume ordnungsgemäß übergeben wurden? Dann muss er Ihnen einen Teil der Kaution gleich zurückzahlen. Nur einen Betrag in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlungen für die Nebenkosten kann er zurückbehalten. <br />
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Wie lange Sie auf die restlichen Zahlungen warten müssen, ist umstritten. Die Gerichte geben ihm zwischen zwei und sechs Monaten und im Einzelfall sogar darüber hinaus Zeit.<br />
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Tipp! Lassen Sie sich aber nicht unberechtigt hinhalten, sondern verlangen Sie eine schriftliche Erklärung über die Hindernisse. Setzen Sie den Vermieter in Verzug indem Sie ihn zur Rückzahlung innerhalb einer bestimmten Frist auffordern. Weisen Sie ihn darauf hin, dass er anschließend Verzugszinsen zahlen muss. <br />
Abwohnen verboten <br />
Sie kommen am Besten gar nicht erst auf die Idee, in den letzten Monaten einfach keine Miete mehr bezahlen.<br />
Versuchen Sie trotzdem, die Kaution abzuwohnen, bleibt dem Vermieter nichts weiter übrig, Sie auf Zahlung der Mietrückstände zu verklagen. Er verliert nämlich sonst seinen Anspruch auf Mietsicherheit. <br />
Vermieterwechsel erlaubt <br />
Wechselt der Eigentümer Ihrer Wohnung, bleibt das Mietverhältnis mit dem neuen Vermieter bestehen. Von ihm erhalten Sie beim Auszug auch Ihre Kaution zurück.<br />
Ist er dazu nicht in der Lage, wenden Sie sich an Ihren "alten" Vermieter. Der haftet nämlich, wenn der "Neue" Ihnen nichts erstatten kann. Als Mieter sollen Sie nämlich vor einer Zahlungsunfähigkeit des neuen Vermieters geschützt werden. <br />
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Stichwörter: mietkaution + rückzahlung

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