gefragt von administrator am 30.11.1999

Bauliche Veränderungen

Sind Sie bereit, Ihre Wohnung nach eigenen Vorstellungen und auf Ihre Kosten zu verschönern und zu modernisieren? <br />
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Sie müssen die Einwilligung Ihres Vermieters einholen, wenn Sie in die Substanz der Wohnung eingreifen und zum Beispiel planen,<br />
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eine Wand durchzubrechen <br />
Zwischenwände einzusetzen <br />
Rauputz statt einer Tapete aufzutragen <br />
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Für Maßnahmen, die Sie ohne besonderen Aufwand beseitigen können, brauchen Sie keine Erlaubnis. Was Sie zurücklassen müssen, wie es war, erfahren Sie hier.<br />
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Stichwörter: bauliche + veränderungen

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