gefragt von administrator am 30.11.1999

Berufliche Nutzung der Wohnung

Sie möchten Ihre Privaträume zu einem geringen Teil auch beruflich nutzen? Bitte sehr!<br />
<br />
Ihr Vermieter hat Ihnen die Erlaubnis zu erteilen, wenn<br />
<br />
<br />
sich keine unzumutbaren Nachteile oder Belästigungen für ihn oder andere Mieter ergeben <br />
keine größeren baulichen Veränderungen notwendig sind <br />
sich die Gefahr der Beschädigung der Wohnung ausschließen lässt <br />
und sich aus der Nutzung kein größeres Kundenaufkommen ergibt <br />
<br />
<br />
In solchen Fällen muss der Vermieter eine berufliche Nutzung auch dann erlauben, wenn er Ihnen die Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet hat.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Stichwörter: berufliche + nutzung + wohnung

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Wohnung bei ihrer Überlassung unrenoviert
Suche Wohnung in Deutschland ab 31.januar 2004
ich suche eine wohnung in Ulm 1-2 Zimmer bis 350 Warmmiete
1-1.5 R Wohnung in Dresden zur Miete.
Suche in coburg oder umgebung (bis 20km) Wohnung zur Miete.