gefragt von administrator am 30.11.1999
Betriebskostensbrechnung 3 Parteien Haus, Wasseruhr-Heizkost
Name des Absenders: Ivonne SorgeeMail des Absenders: IVOLI75@t-online.de
Nachricht: Hallo,
habe von meinem Vermieter erstmals eine Betriebskostensbrechnung erhalten. In unserem Haus wohnen 3 Parteien. Jeder hat seine eigene Wasseruhr und Heizkostenzähler! In der Betriebskostenabrechnung wurden jedoch Wasser-, Abwasser und Heizkosten prozentual nach Wohnungsgröße berechnet. Ist dies Rechtens? Ich bin aus dieser Wohnung zum 30.11. ausgezogen. Bis wann muß mir mein Vermieter eine Abrechnung zugeschickt haben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Ivonne Sorge
Antworten
antwort von administrator am
Die Umlage der Wasser und Abwasserkosten wird im Regelfall nach Wohnungsgröße umgerechnet. Die Heizkosten jedoch müssen laut Heizkostenverordnung nach einem bestimmten Aufteilungsmaßstab umgelegt werden, jedoch nicht einfach nach qm. Wichtig ist aber, was wurde denn im Mietvertrag vereinbart ? Gibt es Verdunster, oder elektronische Erfasungsgeräte in der Wohnung ? Eine Abrechnung seitens des Vermieters muss spätestens nach einem Jahr vorliegen.
