gefragt von administrator am 30.11.1999

Schönheitsreparaturen----Was für Experten

Hallo,

habe mich bereits sehr mit Schönheitsrep. beschäftigt. In meinem Mietvertrag (kein Formularmietvertrag) steht:

"Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen".

Diese sind nicht näher bezeichnet.

Ebenso steht drin, dass dem Mieter der Zustand der Wohnung bei Einzug bekannt ist. Die Wohnung sei in ordnungsgemäßen Zustand und mangelfrei übergeben worden. Der Mieter erkennt sie als ordnungsgemäß, zweckentsprechend und zum vertragsgemäßen Gebrauch als tauglich an. Der Mieter verpflichtet sich, die Räume pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und zurückzugeben.

Wohnung war tapeziert und weiß gestrichtn. Hier meine Frage: Muss ich bei Auszug irgendetwas bzgl. Endrenovierung machen?

Danke

Peter

Antworten

antwort von administrator am
hallo,

bin zwar kein fachmann, wie lange haben sie den in der wohnung gewohnt, sind die fristen zur renovierung aufgelaufen ?

Sind im Mietvertrag keine Regelungen enthalten so gelten die von der Rechtsprechung bei Schönheitsreparaturen für angemessen erklärten Fristen:

3 Jahre für Küchen, Bäder und Duschen
5 Jahre für Wohn- und Schlafräume
7 Jahre für andere Nebenräume

und steht im mietvertrag auch, das sie wärend der mietzeit renovieren müssen und zusätzlich beim auszug ? dann wären beide sachen nichtig !

mailen sie doch mal den norman an, der ist ein fachmann in solchen sachen: nc-scheelno@netcologne.de

antwort von administrator am
Hallo Holger,

im Mietvertrag steht nur der o.g. Satz "Der Mieter trägt die Kosten für die Schönheitsreparaturen". Sonst nix. Weder Fristen, noch dass bei Auszug ren. werden muss.

Wir wohnen jetzt 2,5 Jahre dort und werden bestimmt noch ein paar Jahre dort wohnen bleiben. Mich interessiert nur mal die Rechtslage.

Grüße

Peter

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Schönheitsreparaturen----Was für Experten
Schönheitsreparaturen----Was für Experten
geringe Raumhöhe, Mietminderung möglich? Experten gesucht
Experten gesucht Mietrecht, Baurecht
Brauche bitte die Hilfe von Experten