gefragt von administrator am 30.11.1999
Trockenraum
Verjährung: Wer Geldforderungen gegen den Vermieter hat, sollte an das Jahresende denken. Die Ansprüche könnten verjähren. Fragen Sie rechtzeitig den Mieterverein zu Hamburg, damit Ihre Forderungen nicht verfallen.Verkauf: Wie soll man sich als Mieter verhalten, wenn die Wohnung verkauft wird? Wichtige Ratschläge enthalten die Seiten Merkblatt Nr. 3 "Meine Wohnung wird verkauft - was nun?" und Merkblatt Nr. 5 "Richtiges Verhalten bei Wohnungsbesichtigungen"
