gefragt von administrator am 30.11.1999

Untermietzuschlag Wartefrist

Angrenzender Wohnraum - von Mieter und Vermieter

Verbindet ein Zwischentrakt das Wohnhaus des Vermieters mit dem Wohngebäude des Mieters, liegt kein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude vor. (AG Haßfurt, Urteil vom 9. 7. 1998 – 1 C 176/98)
Stichwörter: untermietzuschlag + wartefrist

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