gefragt von administrator am 30.11.1999
Untermietzuschlag Wartefrist
Angrenzender Wohnraum - von Mieter und VermieterVerbindet ein Zwischentrakt das Wohnhaus des Vermieters mit dem Wohngebäude des Mieters, liegt kein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude vor. (AG Haßfurt, Urteil vom 9. 7. 1998 – 1 C 176/98)
