Tierhaltungsverbot
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Beleuchtung im Außenbereich durch Vermieter
Der Vermieter ist verpflichtet, an einem Mehrfamilienhaus im Außenbereich einen Schalter für die vorhandene Außenbeleuchtung anzubringen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, im Hauseingangsbereich eines Mehrfamilienhauses Hausbriefkästen zu installieren, wenn der Postbedienstete durch geeignete Vorrichtungen (Türeinwurf, Wohnungsbriefkasten) in der Lage ist, die Post für jede Wohnung direkt zuzustellen. (AG Flensburg, Urteil vom 8. 8. 1995 - 68 C 773/94)