Schornstein
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Auto vor der Garage
Auf der Zufahrt unmittelbar vor der ebenfalls angemieteten Garage darf der Wohnungsmieter sein Kraftfahrzeug abstellen, wenn die Zufahrt auf dem Mietgrundstück allein der Garagennutzung zuzuordnen ist.
(AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 20.9.2001-711 C 137/01)